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„Es war ja nur eine kurze Strecke!“ oder „Ich habe darauf vergessen und außerdem ist es lästig“ hört man häufig als Ausrede, wenn man Fahrzeuginsassen, die nicht angeschnallt waren, befragt. Dabei ist die Gurtpflicht für alle Personen im Fahrzeug, sowohl für Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, als auch für Mitfahrerinnen und Mitfahrer in den hinteren Sitzreihen, gesetzlich verpflichtend. Viel schmerzlicher als die Geldstrafen sind nämlich die Folgen eines Unfalls, wenn man nicht angegurtet war.

Mit der Aktion „Gu(R)te Fahrt“ machen AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) und KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) Lenkerinnen und Lenkern aber auch Mitfahrerinnen und Mitfahrern bewusst, dass der Gurt Leben retten kann. Denn wer – auch bei geringer Geschwindigkeit – ohne Gurt unterwegs ist, hat ein zehn Mal höheres Risiko bei einem Unfall getötet zu werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Mitfahrerinnen und Mitfahrern auf dem Rücksitz. Werden sie bei einem Unfall nach vorne geschleudert, gefährden sie nämlich nicht nur sich selbst, sondern auch die Insassen in der vorderen Reihe. Die Probefahrt im Gurteschlitten zeigt, welche Kräfte bereits bei 10 km/h auf den Körper wirken. „Gurtmuffel“ spüren so am eigenen Leib, wie wichtig der Gurt bei allen Fahrten ist.

 

Durchführung

Pkw-Insassen werden durch die Polizei angehalten und zu einer Fahrt im Gurteschlitten eingeladen. Dabei wird anschaulich demonstriert, welche Kräfte bereits bei 10 km/h auf den Körper wirken und wie wichtig der Gurt auch bei geringer Geschwindigkeit für alle Insassen ist. Auch wenn der Gurt selbst keinen Unfall verhindert, so reduziert und minimiert er bei einem Unfall die Folgen für alle Beteiligten erheblich.

 

 

Zielgruppe

Autofahrerinnen und Autofahrer

Dauer

ganztägig

Ziele

  • Reduktion von tödlichen Verkehrsunfällen
  • Reduktion der Zahl von Verletzten bei Verkehrsunfällen
  • Erhöhung der Gurttragequote vor allem für Mitfahrerinnen und Mitfahrer auf dem Rücksitz