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Radfahren ist gesund, umweltfreundlich, kostengünstig und macht Spaß. Trotzdem gibt es gerade zwischen Radfahrern und Fußgängern immer wieder Konfliktpotential. Häufig liegt es daran, dass Radfahrer in den für den Radverkehr offenen Fußgängerzonen oft viel zu schnell unterwegs sind und nicht selten auch Unfälle aus diesem Fehlverhalten resultieren.

Mit der „Mobilen Tempoanzeige“ appelliert das KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit) an die Eigenverantwortung der Radfahrer, sich an die in der Fußgängerzone gesetzlich vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit  von  5 km/h zu halten. Die vor Ort installierte Anlage zeigt den Radfahrern an, wie schnell sie unterwegs sind und weist gleichzeitig auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit hin. Messungen vor und nach den Aktionen haben ergeben, dass die Durchschnittsgeschwindigkeit durch die Aktion „Mobile Tempoanzeige“ in den Fußgängerzonen insgesamt um rund 2,5 km/h gesunken ist. Damit die vorgeschriebenen 5 km/h aber nicht die Ausnahme, sondern zur Regel werden, wird die „Mobile Tempoanzeige“ an unterschiedlichen Standorten eingesetzt, um so das Bewusstsein der Radfahrer für die gesetzlichen Vorgaben zu stärken.

Durchführung

Die „Mobile Tempoanzeige“ kann nur in jenen Fußgängerzonen installiert werden, die für den Radverkehr offen sind, d.h. eine ausdrückliche Benutzung mittels Zusatztafel erlauben.  Durch die Anzeige sehen Radfahrer auf einen Blick, mit welcher Geschwindigkeit sie unterwegs sind. Zusätzlich werden sie auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 5 km/h hingewiesen.

Das KFV unterstützt gerne bei der Organisation einer mobilen Tempoanzeige für Ihre Stadt/Gemeinde. Näher Informationen dazu erhalten Sie unter +43 (0)5 770 77-4000 oder per E-Mail unter aktionen@kfv.at.

Zielgruppe

Radfahrer

Dauer

k.A.

Ziele

  • Förderung eines besseren Miteinanders zwischen Radfahrern und Fußgängern in der für Radfahrer offenen Fußgängerzone
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone